Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seewind-Immobilien GmbH - nachstehend SIG genannt -
Einleitung: Für den Reibungslosen Ablauf Ihrer Buchung sind einige vertragliche Regelungen notwendig. Damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können und um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig zu lesen.
1. Anzuwendende Rechtsvorschriften, Leistungen und Stellung der SIG
1.1 Die SIG vermittelt und vermarktet Unterkünfte von privaten und gewerblichen Gastgebern (nachstehend „Vermieter“ genannt) (Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Privatzimmer, Appartements) an Gäste und Urlauber (nachstehend „Kunden“ genannt). Die SIG tritt nur als Vermittler auf, nicht als Reiseveranstalter im Sinne des §651 BGB. Die SIG haftet nicht für Leistungen und Angaben des Gastgebers.
1.2 Die Dienstleistungen der SIG basieren auf den AGB, welche gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Vermietern regeln, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung der SIG zustande kommt. Die SIG handelt namens und in Vollmacht des jeweiligen Vermieters.
1.3 Die SIG bietet im Prospekt, in der Agentur, bzw. auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Unterkünfte an. Die SIG hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.
1.4 Die Pflichten und Rechte der SIG als Vermittler ergeben sich aus diesen AGB, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen.
1.5 Für die Pflichten und Rechte des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die für diesen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Das Interesse an einer Buchung kann der Kunde an die SIG mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-mail, oder über das Internet (Buchungsmaske, Homepage, Portale) übermitteln. Diese Interessenbekundung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar und begründet noch keinen Anspruch, des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Vermieter.
2.2 Die SIG unterbreitet dem Kunden als Vermittler auf Grundlage der Beschreibung der Unterkunft, aller ergänzenden Angaben im Prospekt, bzw. im Internet und dieser Vermittlungsbedingungen durch Übersendung des Exemplars eines Mietvertrages ein verbindliches Vertragsangebot mit dem Vermieter.
2.3 Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zu Stande, wenn der Gast die Wohnung verbindlich persönlich vor Ort in Unserer Agentur, telefonisch oder online bucht und eine Buchungsbestätigung über das jeweilige online Portal oder von uns per E-Mail oder als schriftliche Bestätigung erhält.
3. Zahlungen
3.1 Die SIG ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
3.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe dieser Anzahlung entnehmen Sie der jeweiligen Buchungsbestätigung. Wobei der SIG der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3 Die Restzahlung muss spätestens bis 14 Tage vor der Anreise auf dem angegebenen Konto der SIG eingegangen sein. Sollte eine Reservierung innerhalb der 14 Tage vor Anreise erfolgen, ist der Gesamtpreis ohne Anzahlung zu entrichten.
3.4 Ist die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist dem Konto der SIG gutgeschrieben, obwohl die Unterkunft vertragsgemäß zur Verfügung steht und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, ist die SIG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung im Namen und mit Vollmacht des Vermieters seinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschal Rücktrittsgebühren in Höhe von 80 % des Gesamtpreises zu berechnen.
3.5 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug der Unterkunft und auf vertragliche Leistungen.
3.6 Für jede getätigte Buchung wird eine Servicegebühr in Höhe von einmalig 24,00 Euro inkl. MwSt. berechnet.
4. An- Abreise, Schlüsselübergabe
4.1 Die von der SIG bereitgestellten und vom Kunden gebuchten Unterkünfte werden am Tag der Anreise von 16 bis 18 Uhr bereitgestellt. Unterkünfte, welche kurzfristig gebucht wurden und für die eine Anzahlung bis 18 Uhr nicht eingegangen ist, werden flexibel von der SIG an andere Kunden vergeben, wurde nicht im Vorfeld eine spätere Anreise vereinbart. Eine Bezahlung bei spontaner Anreise ist der Agentur der SIG möglich.
4.2 Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der SIG besteht nicht, sollte eine gebuchte Unterkunft wider Erwarten nicht bis 18 Uhr anreisefertig sein.
4.3 Die Abreise und Rückgabe der Schlüssel, Code-Karten oder Transponder an die SIG oder eine bevollmächtigte Person bzw. den Schlüsselrückgabekasten erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr um unseren nachfolgenden Gästen eine reibungslose Anreise gewährleisten zu können. Bei Verlust wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 € pro Schlüssel, Code-Karte, oder Transponder erhoben, welche gesondert in Rechnung gestellt wird. Zur Zahlung dieser Bearbeitungspauschale ist die SIG berechtigt, auf eventuell geleistete Kautionszahlungen zurück zu greifen.
4.4 Sollte sich die Abreise verspäten, behält sich die SIG das Recht vor, Mehrkosten geltend zu machen.
5. Stornierung, Rücktritt vom Vertrag, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Es besteht bei Verträgen über Unterkünfte gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Die SIG räumt dem jedoch Kunden ein Rücktrittsrecht laut folgenden Bestimmungen ein. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich an die SIG gerichtet werden.
5.2 Die SIG ist in Vollmacht des Vermieters berechtigt folgende pauschale Rücktrittskosten gegenüber dem Kunden zu erheben:
1) Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei
2) Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 60 %
2) Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtreisepreises
5.3 Der Kunde ist zur Benennung einer Ersatzperson berechtigt, welche ihn im Rücktrittsfall vertritt. Dem Einsatz dieser Ersatzperson kann jederzeit durch die SIG oder den Vermieter widersprochen werden.
5.4 Die SIG rät ausdrücklich zum Abschluss Reiserücktrittskostenversicherung um eventuell anfallende Stornierungskosten zu mindern oder zu vermeiden. Diese kann über die SIG abgeschlossen werden.
5.5 Es besteht kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Änderungen von Vertragsbestandteilen nach Abschluss des Vertrages (Umbuchung, Zusatzleistungen, Dauer der Belegung). Sollte eine Umbuchung oder sonstige nachträgliche Änderung des Vertrages bis 60 Tage vor Beginn der Belegung durchführbar sein und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden initiiert, kann die SIG ein Änderungs-Entgelt in Höhe von 20,00 € MwSt. pro Umbuchung verlangen. Spätere Umbuchungen werden individuell auf Ihre Durchführbarkeit geprüft und setzen eine Stornierung und Neubuchung voraus.
5.6 Eine Stornierung oder Änderung von Buchungen durch die SIG aus nicht vorhersehbaren Gründen wie zum Beispiel höherer Gewalt oder unerwarteten Defekten an der Unterkunft, welche das Bewohnen für Kunden nicht zumutbar machen, ist jederzeit möglich. Der Kunde erhält eine unverzügliche Mitteilung dieser Änderungen und bekommt alternative Angebote zugesandt.
6. Rücktritt durch den Vermieter
6.1 Eine Kündigung nach Belegungsbeginn seitens der SIG ist jederzeit möglich, sollten der Kunde und/oder seine Begleitung trotz Abmahnung, welche auch mündlich erfolgen kann, sich vertragswidrig verhalten. Dazu zählen grob fahrlässige oder mit Vorsatz verübte Beschädigungen an der Unterkunft oder dem Mobiliar und Inventar, sowie die nicht vereinbarte Unterbringung von mehr Personen als im Vertrag vereinbart, welche eine Aufhebung des Vertrages rechtfertigen. Der Anspruch auf den Gesamtpreis bleibt im Falle einer nachträglichen Vertragsaufhebung bestehen, alle Vorteile die sich daraus für die SIG ergeben (Neubelegung, Ersparte Aufwendungen) muss von der SIG als Anrechnung akzeptiert werden.
6.2 Eine Kündigung des Vertrages infolge der Beeinträchtigung, Erschwerung oder Gefährdung bei Vertragsabschluss durch höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch niederer Zufall wie Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden, ist sowohl für den Kunden als auch für die SIG möglich.
7. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
7.1 Vertragsgemäß zur Verfügung gestellte Leistungen, welche vom Kunden nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden (z.B. bei verspäteter An- oder verfrühter Abreise), verpflichten die SIG nicht zur Zahlung einer Rückerstattung an den Kunden. Sollten jedoch aus einer anderweitigen Belegung der Unterkunft Zahlungen generiert werden, werden diese zur Rückzahlung an den Kunden verwendet.
7.2 Wir empfehlen den Kunden weitergehend den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung, da die Reiserücktrittversicherung nicht für Kosten, welche durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehen, aufkommt. Eine Reiseabbruchversicherung ist im Unterkunftspreis nicht enthalten.
8. Sicherungsleistungen/Kaution
8.1 Kautionszahlungen, sollten Sie vom Vermieter verlangt werden, sind der SIG bis spätestens 7 Tage vor Anreise vorab unter Angabe der Buchungsnummer separat zu überweisen. Nach erfolgter Abreise und Sichtung der Unterkunft durch die SIG und/oder Beauftragte, werden eventuell aufgetretene Mängel und/oder Defekte an der Unterkunft bzw. enthaltenem Inventar und Mobiliar protokolliert. Falls Mängel an der Unterkunft entstanden sind, teilt die SIG diese dem Vermieter anhand einer Fotodokumentation mit und behält die Kautionsleistung zur weiteren Verwendung und Verrechnung für Ersatzbeschaffung und/oder Reparatur ein. Dem Kunden wird über den entstandenen Schaden und/oder Mangel eine entsprechende Rechnung gestellt. Sollten dem Kunden schon bei Anreise Mängel und Defekte auffallen, sind diese der SIG direkt innerhalb von 24 Stunden nach Anreise anzuzeigen, um die Haftung des Kunden auszuschließen (siehe 9.4). Sind keine erkennbaren größeren Mängel und/oder Defekte aufgetreten, erstattet die SIG dem Kunden die vor Anreise gezahlte Kaution in voller Höhe bis spätestens 14 Tage nach Abreise zurück.
9. Verpflichtungen des Kunden gegenüber der SIG und dem Vermieter, Kündigung seitens des Kunden
9.1 Eventuelle Mängel der Vermittlungsleistung der SIG sind dieser gegenüber vom Kunden unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach Anreise anzuzeigen (bei vorhandenen Schäden oder mangelhafter Reinigung mit Fotos) und Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb von 48 Stunden nach dieser Meldung zu geben.
9.2 Alle Ansprüche des Kunden, welche sich aus dem Vermittlungsvertrag ergeben, entfallen bei einem schuldhaften Unterlassen dieser Anzeige sobald es der SIG möglich gewesen wäre, die Mängel angemessen zu beseitigen oder Abhilfe zu schaffen.
9.3 Um den Kunden aus der Haftung für eventuell nicht selbst verursachte Schäden zu nehmen, empfehlen wir die sofortige Anzeige dieser Mängel oder Schäden, auch wenn diese nicht durch den Kunden oder Mitreisende entstanden sind. Dies gilt auch wenn die Mängel oder Schäden selbst für den Kunden nicht stören sind.
9.4 Bei Mängeln und Schäden an der Unterkunft, welche den Aufenthalt so stark beeinträchtigen, dass der Kunde seinen Aufenthalt nicht zumutbar fortsetzen kann sind sämtliche Forderungen oder Schadensersatzansprüche in Form einer Mietpreisminderung oder Stornierung der Unterkunft während des Aufenthaltes direkt mit dem Vermieter gemäßt Referenzurteilen der „Frankfurter Tabelle“ abzustimmen. Die SIG gibt dem Kunden in diesem Falle die Kontaktdaten des Vermieters heraus und bemüht sich ggf. - je nach Verfügbarkeit – dem Kunden Alternativangebote zu übermitteln.
10. Haftung
10.1 Die aus dem Vermittlungsverstrag mit der SIG hervorgehende Haftung in Bezug auf alle Schäden des Kunden, welche keine Körperschäden sind, beschränkt sich auf den doppelten Wert der vermittelten Dienstleistung. Dies gilt nur, sollte der Schaden von der SIG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein, oder liegt die Verantwortung der SIG allein bei einem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen.
10.2 Für Schäden oder Verlust von persönlichen Gegenständen, welche der Kunde oder Mitreisende in die Unterkunft einbringen, haftet allein der Kunde. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge aller Art, welche auf den Parkflächen der Unterkunft abgestellt wurden.
10.3 Die SIG haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, für die Qualität örtlicher Freizeitangebote, sofern sie keine vertragliche Leistung darstellen sowie für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch uns nicht direkt beeinflussbar sind, wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, Schließung von gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung von Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle bei Elektrizität oder Wasser, Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Bauarbeiten auf Grundstücken außerhalb unserer Zuständigkeit und Ähnliches.
11. Verpflichtung gegenüber dem Unterkunftsanbieter
11.1 Ohne Ausdrückliche vorherige Zustimmung des Vermieters ist eine Aufnahme von Gästen des Kunden auf maximal 24 Stunden und eine Übernachtung beschränkt. Ein Einverständnis seitens des Vermieters mit der zusätzlichen Nutzung durch Gäste des Kunden kann von einer Mehrvergütung abhängig gemacht werden.
11.2 Eine Belegung der Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl erfolgen. Sollten mehr Personen die Unterkunft nutzen als vereinbart, kann der Vermieter eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum dieser Nutzung verlangen und die restlichen Personenmüssen die Unterkunft sofort verlassen.
11.3 Wechselbelegungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet und berechtigen den Vermieter bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden zum Verlangen einer Mehrvergütung.
11.4 Der Kunde verpflichtet sich, auch in Vertretung für seine Mitreisenden, die Unterkunft und das Inventar/Mobiliar für den Zeitraum seiner Buchung pfleglich zu behandeln und eventuell auftretende Schäden sofort zu melden.
11.5 Ein Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
11.6 Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, die Unterkunft und das Mobiliar/Inventar pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden (siehe 9.3).
11.7 Ein Betreten von Räumlichkeiten, Flächen oder Anlagen, welche zwar im örtlichen Zusammenhang mit der Unterkunft bestehen, aber nicht explizit damit gekennzeichnet sind, dass sie zur vertraglich geschuldeten Leistung gehören, ist den Kunden sowie Mitreisenden untersagt.
11.8 Ein Mitbringen von Haustieren ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
a) Die Erlaubnis zur Mitnahme geht eindeutig aus der Buchungsbestätigung hervor
b) Das Tiere/die Tiere entsprechen der Beschreibung und sind stubenrein und gut erzogen
c) Die Beschreibung der Unterkunft erlaubt eine Mitnahme von Haustieren
d) Angaben, welche bei der Buchung gemacht wurden, müssen hinsichtlich der Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäß sein
Ein betreten von Polstermöbeln, Sofas und Betten ist Haustieren nicht gestattet.
Für eventuell auftretende von Haustieren verursachte Schäden haftet der Kunde.
11.9 Die Unterkunft muss beim Verlassen des Kunden durch diesen in einem sauberen und aufgeräumten Zustand übergeben werden. Dazu gehört Folgendes:
- Staubsaugen oder Fegen der Fußböden
- Aufräumen der Küche, Lebensmittel sind mitzunehmen
Wird die Unterkunft nicht ordnungsgemäß gereinigt übergeben, behält sich der Vermieter das Recht vor, entstandene Kosten von der Kaution einzubehalten.
11.10 Internet-Verbindungen können (je nach Unterkunft) auf verschiedene Arten angeboten werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht zur Verbreitung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (sog. Filesharing) zu nutzen. Der Kunde stellt den Eigentümer und die SIG von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges zurückzuführen sind.
12. Verjährung, Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag
12.1 Der Kunde muss innerhalb eines Monats nach dem letztens vertraglich vereinbarten Aufenthaltstag Ansprüche, welche aus dem Vermittlungsvertrag mit der SIG hervorgehen gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen. Nur das unverschuldete Versäumen dieser Frist führt nicht zu einem Entfallen der Ansprüche.
12.2 Nach einer Frist von 12 Monaten verjähren Ansprüche des Kunden die auf eine Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben beruhen einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld oder den Ersatz sonstiger Schäden, sollten sie auf eine fahrlässige Pflichtverletzung der SIG oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der SIG beruhen.
12.3 Alle anderen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren nach 6 Monaten.
12.4 Beginn dieser Verjährungen ist das Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die SIG dem Kunden als Anspruchsgegner bekannt geworden ist oder er diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
12.5 Sind bereits Verhandlungen zwischen der SIG und dem Kunden im Gange, welche die Ansprüche betreffen, ist die Verjährung solange gehemmt, bis die SIG oder der Kunde die Fortzungen dieser Verhandlungen verweigert. Frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung tritt die Verjährung ein.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der SIG.
13.2 Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht der Hansestadt Stralsund.
14. Datenschutz
Die in der Buchungsabwicklung oder in vorangegangener Email-Korrespondenz angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, Email-Adressen die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und genutzt.
Für jede darüber hinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.
Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Seewind-Immobilien GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der SIG die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die SIG übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
15. Sonstiges
15.1 Die Kurtaxe ist im Reisepreis nicht enthalten, die Kurkarten können bei der jeweiligen Gemeinde oder direkt in der Agentur der SIG zu den regulären Öffnungszeiten erworben werden.
15.2 Die Wirksamkeit und Gültigkeit der vorstehenden Bestimmungen bleibt bestehen, auch wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden.